Kontrolle der Funktionstüchtigkeit von Leckanzeigesysteme
Haben Sie eine Leckschutz- und Sicherungsanlage einbauen lassen? Die Auflage der zuständigen Behörden fordert eine jährliche bzw. 2-jährliche Funktionskontrolle - siehe Art. 32a Absatz 3 GSchV. Dabei wird das Sicherungssystem auf Funktionstüchtigkeit und Funktionssicherheit geprüft und der zuständigen Behörde muss Bericht erstattet werden.
Umfang Kontrolle
- Fachmännische Prüfung alle zwei Jahre
- Erstellen der verlangten Prüfprotokolle
- Meldungen an die amtlichen Kontrollinstanzen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben
- Verwaltung der für die Prüfung relevanten Systemdaten
Die Avesco koordiniert für Sie diese Kontrollen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Ihren Avesco Serviceberater Rolf Oppliger (079 445 54 61) oder den Kundendienst (0848 636 636).