Kontrolle der Funktionstüchtigkeit von Leckanzeigesysteme
Haben Sie eine Leckschutz- und Sicherungsanlage einbauen lassen? Die Auflage der zuständigen Behörden fordert eine jährliche bzw. 2-jährliche Funktionskontrolle - siehe Art. 32a Absatz 3 GSchV. Dabei wird das Sicherungssystem auf Funktionstüchtigkeit und Funktionssicherheit geprüft und der zuständigen Behörde muss Bericht erstattet werden.
Umfang Kontrolle
- Fachmännische Prüfung alle zwei Jahre
- Erstellen der verlangten Prüfprotokolle
- Meldungen an die amtlichen Kontrollinstanzen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben
- Verwaltung der für die Prüfung relevanten Systemdaten
Die Avesco koordiniert für Sie diese Kontrollen.
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Für weitere Informationen kontaktieren Sie Ihren Avesco Serviceberater Rolf Oppliger (079 445 54 61) oder den Kundendienst (0848 636 636).