Weil Umweltschutz auch uns betrifft
Für stationäre Verbrennungsmotoren gelten die Emissionsbegrenzungen nach der aktuellen Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Der Vollzug der Verordnung obliegt den einzelnen Kantonen.
- Die periodische Messung und Kontrolle nach LRV Artikel 13 Absatz 3 ist alle 2 Jahre zu wiederholen.
- Für Notstromgruppen ist die periodische Messung alle 6 Jahre zu wiederholen.
Avesco arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen und kennt deren Anforderungen.
Umfang der Kontrolle
- Fachmännische Prüfung (bei jeder Wartung an Gasmotoren)
- Erstellen der verlangten Prüfprotokolle
- Einreichung beim zuständigen Amt
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Ihren Avesco Serviceberater oder unseren Kundendienst (0848 636 636).