Emissionsmessung

Weil Umweltschutz auch uns betrifft

Für stationäre Verbrennungsmotoren gelten die Emissionsbegrenzungen nach der aktuellen Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Der Vollzug der Verordnung obliegt den einzelnen Kantonen.

  • Die periodische Messung und Kontrolle nach LRV Artikel 13 Absatz 3 ist alle 2 Jahre zu wiederholen.
  • Für Notstromgruppen ist die periodische Messung alle 6 Jahre zu wiederholen.

Avesco arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen und kennt deren Anforderungen.


Umfang der Kontrolle

  • Fachmännische Prüfung (bei jeder Wartung an Gasmotoren)
  • Erstellen der verlangten Prüfprotokolle
  • Einreichung beim zuständigen Amt

Für weitere Informationen kontaktieren Sie Ihren Avesco Serviceberater oder unseren Kundendienst (0848 636 636). 

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Die Avesco AG mit ihren Sparten Baumaschinen, Bautechnik und Energiesysteme beliefert Kunden aus verschiedenen Industrien mit massgeschneiderten Produkten und Services.

Wir haben alle relevanten Inhalte für Sie zusammengestellt und unseren acht Hauptindustrien zugeteilt.