Kontrolle der Dichtigkeit von Kältemittelkreisen
Haben Sie eine Wärmepumpe einbauen lassen?
Gemäss der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV vom 18. Mai 2005 muss der Kältekreislauf bei allen Anlagen und Geräten mit mehr als 3 kg Kältemittel periodisch auf Dichtheit geprüft werden.
Für die Häufigkeit der Kontrollen gilt folgender Kontrollzyklus
- Kälteanlagen, Wärmepumpen und Geräte die vor Ort zusammengebaut werden: Erste Dichtigkeitskontrolle zwei Jahre nach Inbetriebnahme, weitere Dichtigkeitskontrollen jährlich.
- Werksfertige Kompaktanlagen und Geräte gemäss Norm SN EN 378: Dichtigkeitskontrolle sechs Jahre nach Inbetriebnahme, zweite Dichtigkeitskontrolle nach weiteren vier Jahren, weitere Dichtigkeitskontrollen alle zwei Jahre.
Umfang der Kontrolle
- Fachmännische Prüfung gemäss gesetzlichem Kontrollzyklus
- Eintragen der Dichtigkeitsprüfung in das Kontrollheft.